Wichtige Hinweise

Wichtige Informationen zur Behandlung von Kopfläusen:

Kopfläuse können nicht springen oder fliegen. Sie halten sich überwiegend an der Kopfhaut auf und können insbesondere bei Haar-zu-Haarkontakt, aber auch durch Kämme, Bürsten, Mützen, Helme, Handtücher, Garderoben, Betten und Sitzpolster (Kuscheldecken, Bus- und Autositze) leicht auf Kontaktpersonen übertragen werden. Als Ursache für den Läusebefall ist nicht die Hygiene in den Familien bzw. Einrichtungen zu sehen, sondern vielfältige Übertragungsmöglichkeiten im Alltag aller Menschen. Auch das normale „kindliche Distanzverhalten“ (kuscheln, verkleiden, frisieren usw.) begünstigt unbemerktes Überlaufen, insbesondere im Kindergarten und Schule.

Generell sollte das Haar möglichst wöchentlich gründlich, besonders an der Kopfhaut, bei guten Lichtverhältnissen, strähnchenweise von den Erziehungsberechtigten durchgesehen werden. Auch sollten die Übertragungswege regelmäßig mit dem Kind besprochen werden, um eine erhöhte Aufmerksamkeit zum Alltag werden zu lassen. Verdächtige Befunde sollten dem Hausarzt oder der Beratungsstelle im Gesundheitsamt (Terminabsprache empfohlen) vorgestellt werden. Hier wird die Diagnose gestellt und bei Bedarf eine Behandlung eingeleitet. Auf keinen Fall sollte eine Behandlung nur zur Vorbeugung durchgeführt werden!

Bei einem Befall wird auf das Haar ein spezielles Läusebehandlungsmittel aufgetragen. Die Gebrauchsanweisung bitte unbedingt beachten. Vor der Behandlung bitte kein „2 in 1“ Shampoo und keine Spülung verwenden. Das Haar gut abtrocknen. Beginn der Behandlung an den Haarspitzen, jedoch den Wirkstoff an der Kopfhaut gründlich verteilen. Während der Einwirkzeit keine Abdeckung des Haares durch Handtücher oder ähnlich aufsaugendes Material. Einige Mittel verbieten den Einsatz von Shampoos über mindestens 3 Tage, dies ggf. beachten.

Bettwäsche, Handtücher, Unterwäsche sollte mindestens bei 60° C (länger als 10 Minuten) gewaschen werden. Ein nachträgliches Bügeln ist ebenfalls zu empfehlen. Feinwäsche, Wollmaterialien, Jacken, Fahrradhelme, Autokindersitze und ähnliches kann durch eine Verwahrung über 2 Tage in einem Plastikbeutel in einer Gefriertruhe (kein Gefrierfach) bei mindestens -18° C entlaust werden. Nicht sofort benötigte Materialien können (ungewaschen, trocken) über 4 Wochen in einem fest zugebundenen Plastiksack bei Raumtemperatur gelagert werden. Über diesen Zeitraum verhungern die Läuse und Nissen. Diese Methode eignet sich z. B. auch für Kuscheltiere. Polstermöbel sollten gründlich abgesaugt werden. Im Zweifelsfall, bei guter Lüftung, mit einem Läusespray einsprühen. Generell sollten Gemeinschaftskuschelecken mit großen Baumwollüberwürfen abgedeckt werden, diese können regelmäßig bei 60° C gewaschen werden.

Informieren Sie die Einrichtung (Schule, Kindergarten) unverzüglich über den Befall. Es sollte in der Gruppe ein vorsorglicher anonymer Hinweis an alle Erziehungsberechtigten erfolgen, damit „entlaufende Läuse“ schnell entdeckt werden können.

Das Besuchsverbot besteht solange bis in einer Bescheinigung attestiert wird, dass eine Ansteckungsfähigkeit nicht mehr besteht.

Danach sollten weiterhin generelle wöchentliche Kontrollen durch die Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Zusätzliche kurze, wiederkehrende Verhaltenshinweise im Alltag, besonders in der Gruppe, stellen ebenfalls eine sinnvolle Vorbeugung dar.